Wichtige Informationen
EED III Richtlinie
Rechtlicher Hintergrund
Mit dem Europäischen Klimagesetz verfolgt die EU das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. Ein zentrales Zwischenziel ist die Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030. Im Zuge des “Fit für 55”-Pakets trat im Oktober 2023 die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791, im Folgenden EED III, in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie in nationales Recht überführen. Unabhängig davon sind nachfolgende Fristen einzuhalten.
Energieeffizienz im öffentlichen Sektor
Die Energieeffizienzrichtlinie (EED III) legt die Verpflichtung und Einsparziele im öffentlichen Sektor fest. Im Mittelpunkt stehen die Artikel 5 - “Vorbildfunktion & Energieeinsparung für öffentliche Einrichtungen” sowie Artikel 6 - “Inventar- & Sanierungsstrategie für öffentliche Gebäude”. Gemeinsam sind sie eine Kombination aus Verbrauchsreduktion und strukturierter Sanierungsplanung.
Erste Schritte für öffentliche Einrichtungen
- Gesamtauflistung aller eigenen, gemieteten und/oder gepachteten Gebäude
- Erstellung der Inventarliste
- Veröffentlichung der Inventarliste auf Gemeindehomepages und Übermittlung der Links an das Amt der Kärntner Landesregierung
Routenplaner
Gemeinde Zell - Sele
Der Routenplaner zeigt Ihnen den kürzesten Weg in unser Gemeindeamt. Geben Sie Ihren Abfahrtsort ein und die Route zu uns wird berechnet. Mit Hilfe des Routenplaners können Sie einfach und schnell durch die Angabe Ihres Abfahrts – und Zielortes eine gewünschte Strecke berechnen.
Übersichtskarte im KAGIS
Auf der Übersichtskarte im KAGIS können Sie unsere Gemeinde im Kärntner Geoinformationssystem (KAGIS) betrachten. Verschiedene Kartensammlungen bzw. Themenbereiche stehen zur Verfügung (z.B. Ortsplan)
Statistik
Werfen Sie einen Blick auf die statistischen Daten unserer Gemeinde auf der Homepage der Statistik Austria (Bundesanstalt Statistik Österreich).
Abgaben und Gebühren
Wasserbezugsgebühren
Haushalt € 90,-- jährlich
Kleinlandwirt € 110,-- jährlich
Landwirt € 130,-- jährlich
Müllgebühren
Der Gebührensatz beträgt für
- je 1 Stk. 60-l- Müllsack ……….. € 7,00 im Abholbereich
- je 1 Stk. 60-l-Müllsack ……….. € 6,50 in jenem Bereich, wo die Müllabfuhr in
der Zeit vom 01.05. bis 30.09. eines jeden Jahres erfolgt
- je 1 Stk. 60-l-Müllsack ……….. € 6,00 im Sonderbereich
- je 1 Stk. 120-l-Müllbehälter ….. € 9,00 pro Entleerung
- je 1 Stk. 240-l-Müllbehälter ….. € 15,70 pro Entleerung
Nützliche Links
- FORMULARE IN SLOWENISCHER SPRACHE
- ALLGEMEINES ANBRINGEN
- BAUBEGINNMELDUNG
- BAUVOLLENDUNG - UNTERNEHMERBESTÄTIGUNG
- BAUVOLLENDUNGSMELDUNG
- BEWILLIGUNGSPFLICHTIGES BAUVORHABEN (ANSUCHEN)
- MITTEILUNGSPFLICHTIGES BAUVORHABEN (BEWILLINGUNGSFREI)
- BIENENMELDUNG
- GRUNDSTÜCKSTEILUNG - ANTRAG
- HUNDEABMELDUNG
- HUNDEANMELDUNG
- KÄRNTNER LANDESREGIERUNG
- ARBEITERKAMMER KÄRNTEN
- GEBIETSKRANKENKASSE KÄRNTEN
- KÄRNTNER LINIEN - FAHRPLANAUSKUNFT
- WEGWEISER DURCH ÖSTERREICHS BEHÖRDEN