Wichtige Informationen

EED III Richtlinie

Rechtlicher Hintergrund

Mit dem Europäischen Klimagesetz verfolgt die EU das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. Ein zentrales Zwischenziel ist die Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030. Im Zuge des “Fit für 55”-Pakets trat im Oktober 2023 die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791, im Folgenden EED III, in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie in nationales Recht überführen. Unabhängig davon sind nachfolgende Fristen einzuhalten.

Energieeffizienz im öffentlichen Sektor

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED III) legt die Verpflichtung und Einsparziele im öffentlichen Sektor fest. Im Mittelpunkt stehen die Artikel 5 - “Vorbildfunktion & Energieeinsparung für öffentliche Einrichtungen” sowie Artikel 6 - “Inventar- & Sanierungsstrategie für öffentliche Gebäude”. Gemeinsam sind sie eine Kombination aus Verbrauchsreduktion und strukturierter Sanierungsplanung.

Erste Schritte für öffentliche Einrichtungen

  • Gesamtauflistung aller eigenen, gemieteten und/oder gepachteten Gebäude
  • Erstellung der Inventarliste
  • Veröffentlichung der Inventarliste auf Gemeindehomepages und Übermittlung der Links an das Amt der Kärntner Landesregierung

Routenplaner

Gemeinde Zell - Sele

Der Routenplaner zeigt Ihnen den kürzesten Weg in unser Gemeindeamt. Geben Sie Ihren Abfahrtsort ein und die Route zu uns wird berechnet. Mit Hilfe des Routenplaners können Sie einfach und schnell durch die Angabe Ihres Abfahrts – und Zielortes eine gewünschte Strecke berechnen.

Übersichtskarte im KAGIS

Auf der Übersichtskarte im KAGIS können Sie unsere Gemeinde im Kärntner Geoinformationssystem (KAGIS) betrachten. Verschiedene Kartensammlungen bzw. Themenbereiche stehen zur Verfügung (z.B. Ortsplan)

Statistik

Werfen Sie einen Blick auf die statistischen Daten unserer Gemeinde auf der Homepage der Statistik Austria (Bundesanstalt Statistik Österreich).

Verordnungen im RIS

Alle Gemeindeverordnungen können im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.

Abgaben und Gebühren

Wasserbezugsgebühren

Haushalt € 90,-- jährlich
Kleinlandwirt € 110,-- jährlich
Landwirt € 130,-- jährlich

Müllgebühren

Der Gebührensatz beträgt für
- je 1 Stk. 60-l- Müllsack ……….. € 7,00 im Abholbereich
- je 1 Stk. 60-l-Müllsack ……….. € 6,50 in jenem Bereich, wo die Müllabfuhr in
der Zeit vom 01.05. bis 30.09. eines jeden Jahres erfolgt
- je 1 Stk. 60-l-Müllsack ……….. € 6,00 im Sonderbereich
- je 1 Stk. 120-l-Müllbehälter ….. € 9,00 pro Entleerung
- je 1 Stk. 240-l-Müllbehälter ….. € 15,70 pro Entleerung

Nützliche Links